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WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung ist unsere Kernkompetenz und Leidenschaft

Die Schubert Immobilienverwaltung kümmert sich dabei mit viel Engagement und Erfahrung, um die ordentliche technische, wirtschaftliche und juristische Betreuung Ihres Eigentums.

Tragende Elemente sind hier:
Kommunikation
Organisation
Bündelung
Umsetzung

So können Sie sich entspannen und wir kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf.
Neben der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung Ihres Eigentums – Ihres wesentlichen
Vermögensbestandteiles – haben wir auch den Werterhalt, die Wertsteigerung und die
energetische Optimierung Ihres Eigentums im Hinterkopf.

Darum überlassen Sie die Verwaltung Ihrer Immobilie nicht dem Zufall, sondern den
Verwaltungsexperten der Schubert Immobilienverwaltungs GmbH.

Zusammen mit Ihnen als Wohnungseigentümergemeinschaft analysieren, planen und
beaufsichtigen wir Modernisierungen und Sanierungsarbeiten rund um Ihre Immobilie.

Zur Werterhaltung und Vermeidung von Schäden erfolgen Begehungen der Wohnanlage. Der
Zustand des Gemeinschaftseigentums wird festgestellt, notwendige Maßnahmen eingeleitet oder der Versammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

Wir leben unsere Werte und beschreiben Sie nicht nur in schönen Worten. Gerne erfüllen wir Ihren Anspruch – nämlich die umsichtige Betreuung und Verwaltung Ihrer Immobilie mit größter Sorgfalt und dem Ziel, dass Sie sich mit Ihrem Eigentum wohlfühlen.

Über allem steht für uns, verantwortungsvoll mit den finanziellen Mitteln der WEG umzugehen. Das gewährleisten wir durch professionelle kaufmännische Standards und vollständige Transparenz der Geldflüsse. Wir setzen eine professionelle Verwalter-Software für unsere Tätigkeiten ein, dazu zählen Buchhaltung, Abrechnung, Dokumentenerstellung und -verwaltung und führen der Beschlusssammlung.

Zu den Leistungen der WEG-Verwaltung gehören die unabdingbaren gesetzlichen Aufgaben gem. WEG § 20-29. Eine ordnungsgemäße Verwaltung sichert den Eigentümern eine sachgerechte, ökonomische Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Der Aufwand wird mit der im Verwaltervertrag vereinbarten Verwaltervergütung abgerechnet.

Die Eigentümergemeinschaft wählt einen Verwalter und schließt mit Ihm einen Verwaltervertrag ab. Vertragspartner ist die Eigentümergemeinschaft, somit alle Eigentümer die in Abt. I des Grundbuches eingetragen sind.

Jede Wohnungseinheit hat ein eigenes Wohnungsgrundbuch. Es gibt eine Teilungserklärung, die die Abgeschlossenheitsbescheinigung, Aufteilungsplan, Aufteilung der Miteigentumsanteile und die Gemeinschaftsordnung enthält. Die Teilungserklärung ist die wichtigste Grundlage für den Verwalter und für die Gemeinschaft.

Wir als Immobilienverwalter bündeln den Willen der Gemeinschaft. Wir fungieren als ausführendes Organ, die Gemeinschaft ist das Entscheidungsorgan, der Verwaltungsbeirat das Bindeglied zwischen Gemeinschaft und Immobilienverwalter und somit ein wichtiges Kommunkations- und Informationsorgan.

Das WEG regelt die Pflichten des Verwalters im WEG § 27.

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz
– WEG) § 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

(1) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und
verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die
1.untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder
2.zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind.

(2) Die Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflichten nach Absatz 1 durch Beschluss einschränken oder erweitern.

Unsere Leistungen im Überblick

Allgemeine Verwaltung

Korrespondenz mit Eigentümern, Dienstleistern und Behörden

Interpretation und Auslegung der Teilungserklärung inklusive Gemeinschaftsordnung

Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung

Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft

Terminabstimmung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Eigentümerversammlungen

Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen

Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Erteilen von Genehmigungen
(Verwalterzustimmung bei Veräußerung, gewerbliche Nutzung)

Kaufmännische Leistungen

Zahlungs- und Kontenmanagement (Verbuchen sämtlicher Geldeingänge & Geldausgänge,
monatliche Sollstellung von Betriebskostenvorauszahlungen, Überwachen von
Zahlungseingängen) Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten (Tagesgeld- und Sparkonten)

Forderungsmanagement (Mahnung von Zahlungsrückständen und Einleitung von Klagen)

Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen

Erstellen von Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen und einer Vermögensübersicht

Prüfung und Veranlassung von Heizkostenabrechnungen

Rechnerische Prüfung aller Betriebskosten und Betriebskostenoptimierung

Technische Leistungen

Planung, Beauftragung und Abwicklung von Handwerkerleistungen – insbesondere
Instandsetzungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßen, Modernisierungen einschließlich Abrechnen, Beauftragen von Sachverständigen und Sonderfachleuten

Erstellung von Angebots-/Preisspiegeln

Koordination und Erfüllung behördlicher Auflagen z.B. Trinkwasserverordnung,
Brandschutzbegehung

Prüfung und Abschluss von Wartungsverträgen, Überwachung der Ausführung

Prüfung und Abschluss von Versicherungsverträgen

Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen, einschließlich Unterstützung der
Schadenbeseitigung durch Handwerker und Abrechnung mit der Versicherung

Bearbeiten von Bestellungen von Schlüsseln und TG-Handsendern

Sondereigentumsverwaltung

SEV-Verwaltung – wir entlasten Sie durch die Verwaltung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und vertreten Sie bei allen Belangen gegenüber Mietern, Dienstleistern, Behörden oder sonstigen Dritten.

Gerne können Sie uns als Eigentümer durch den Abschluss eines SEV-Verwaltervertrages mit der Sondereigentumsverwaltung beauftragen. Die SEV-Verwaltung kann auch als Controlling-Funktion, gegenüber dem WEG-Verwalter dienen, der nur das gemeinschaftliche Wohnungseigentum verwaltet und wird individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Die Schubert Immobilienverwaltungs GmbH entlastet Sie von allen Arbeiten rund um die Vermietung Ihres Sondereigentums und übernimmt mit komfortablen Lösungen die qualifizierte Betreuung Ihres Mieters – wir gewährleisten reibungslose Abläufe bei Mieterwechseln oder anfallenden Reparaturen.

Folgende Aufgaben werden damit auf den Verwalter übertragen:

Mietermanagement
Erstellung eines Vermietungsexposé, Abstimmung und Durchführung von Objektbesichtigungen
Vorauswahl und Bonitätsprüfung der Mietinteressenten, Erstellung eines Übergabeprotokolls
Anlegen der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen
Entgegennahme und Prüfung von Kündigungen, Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich Abnahme und Übergabe der Wohnungen
Finanzmanagement
Verbuchung, Einzug der Mieten, Mieteingangskontrolle, Betriebskosten und sonstige Nutzungsentgelte
Rechnungskontrolle, Geltendmachung der vereinbarten Mieterhöhungen, Umlage der gesetzlich zugelassenen Betriebskosten, Leistung aller für die Bewirtschaftung notwendigen Zahlungen
Erstellung und Abrechnung der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter, nach Wirksamwerden der Jahresabrechnung

Gerne gestalten wir für Sie ein individuelles Angebot nach Ihren Wünschen und Rahmenbedingungen.

Technikmanagement
Abschluss, Prüfung und Überwachung von Wartungsverträgen
Veranlassung und Überwachung aller erforderlichen laufenden Erhaltungsmaßnahmen

Mietverwaltung

Wir sorgen für zufriedene (Ver-)Mieter

Im Bereich der Mietverwaltung verstehen wir es als unsere Hauptaufgabe, Sie als Wohnungs- oder Miethauseigentümer von allen Arbeiten rund um die Vermietung Ihres Immobilieneigentums zu entlasten – wir übernehmen die qualifizierte Betreuung Ihres Mieters und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung Ihres vermieteten oder zu vermietenden Objektes.

Eine effiziente Mietverwaltung erfordert heute neben der zeitnahen Erledigung aller kaufmännischen Arbeiten eine immer umfangreicher werdende Menge an Rechtskenntnissen, über die Bestimmungen des aktuellen Mietrechts und der neuesten Rechtsprechung.

Der Eigentümer des Mietobjekts überträgt dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes notwendig sind:

Folgende Aufgaben werden damit auf den Verwalter übertragen:

Mietermanagement
Erstellung eines Vermietungsexposé, Abstimmung und Durchführung von Objektbesichtigungen
Vorauswahl und Bonitätsprüfung der Mietinteressenten, Erstellung eines Übergabeprotokolls
Anlegen der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen
Entgegennahme und Prüfung von Kündigungen, Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich Abnahme und Übergabe der Wohnungen
Finanzmanagement
Verbuchung, Einzug der Mieten, Mieteingangskontrolle, Betriebskosten und sonstige Nutzungsentgelte
Rechnungskontrolle, Geltendmachung der vereinbarten Mieterhöhungen, Umlage der gesetzlich zugelassenen Betriebskosten, Leistung aller für die Bewirtschaftung notwendigen Zahlungen
Erstellung und Abrechnung der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter, nach Wirksamwerden der Jahresabrechnung

Gerne gestalten wir für Sie ein individuelles Angebot nach Ihren Wünschen und Rahmenbedingungen.

Technikmanagement
Abschluss, Prüfung und Überwachung von Wartungsverträgen
Veranlassung und Überwachung aller erforderlichen laufenden Erhaltungsmaßnahmen